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   OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14   

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OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14 (https://dejure.org/2016,41328)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 (https://dejure.org/2016,41328)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2016 - 13 LC 71/14 (https://dejure.org/2016,41328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erlaubnis zur Grundwasserentnahme durch einen Geflügelverarbeitungsbetrieb vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14
    Ohnehin kommt der Frage der Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung auch nach Ablauf der Präklusionsfrist des § 2 Abs. 3 UmwRG keine entscheidende Bedeutung mehr zu, da diese Regelung ausweislich des Urteils des EuGH vom 15. Oktober 2015 (Rs. C-137/14, juris, Rdnr. 75 ff.) gegen Art. 11 der Richtlinie 2011/92/EU sowie Art. 25 der Richtlinie 2010/75/EU verstößt und damit im vorliegenden Fall keine Anwendung mehr finden kann.
  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss eine Entscheidung der zuständigen Behörde, nach der ein Projekt aufgrund seiner Merkmale keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht, alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, um kontrollieren zu können, dass sie auf eine angemessene, den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entsprechende Vorprüfung gestützt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2004 - Rs. C-87/02 -, Slg. 2004, I-5975).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 22/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14
    Die Dokumentation soll insbesondere dem Vorhabenträger/Antragsteller und der interessierten Öffentlichkeit sowie im Fall einer Beschwerde der Europäischen Kommission und im Fall der Anfechtung den Gerichten die Kontrolle ermöglichen, ob die getroffene Entscheidung sich hinreichend an den dafür maßgeblichen Kriterien orientiert hat (vgl. OVG NRW, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 8 D 22/07.AK -, juris, Rdnrn. 82 ff.) Dem wird entsprochen, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert im Planfeststellungsbeschluss (bzw. in der Genehmigung) oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2013 - 7 VR 13/12 -, juris, Rdnr. 15).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14
    Die Dokumentation soll insbesondere dem Vorhabenträger/Antragsteller und der interessierten Öffentlichkeit sowie im Fall einer Beschwerde der Europäischen Kommission und im Fall der Anfechtung den Gerichten die Kontrolle ermöglichen, ob die getroffene Entscheidung sich hinreichend an den dafür maßgeblichen Kriterien orientiert hat (vgl. OVG NRW, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 8 D 22/07.AK -, juris, Rdnrn. 82 ff.) Dem wird entsprochen, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert im Planfeststellungsbeschluss (bzw. in der Genehmigung) oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2013 - 7 VR 13/12 -, juris, Rdnr. 15).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2016 - 13 LC 71/14
    Entsprechend ihrer verfahrenslenkenden Funktion beschränkt sich die Vorprüfung in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau (Begründung des Regierungsentwurfs zu § 3c UVPG, BR-Drucks. 674/00, S. 89), die die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vorwegnehmen darf (vgl. BVerwG, Urt. vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 - juris, Rdnr. 35).
  • VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss eine Entscheidung der zuständigen Behörde, nach der ein Projekt aufgrund seiner Merkmale keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht, alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, um kontrollieren zu können, dass sie auf eine angemessene, den unionsrechtlichen Anforderungen entsprechende Vorprüfung gestützt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 10.06.2004 - Rs. C-87/02 -, Slg. 2004, I-5975; vgl. hierzu auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 48, juris).

    Die Dokumentation soll insbesondere dem Vorhabenträger/Antragsteller und der interessierten Öffentlichkeit sowie im Fall einer Beschwerde der Europäischen Kommission und im Fall der Anfechtung den Gerichten die Kontrolle ermöglichen, ob die getroffene Entscheidung sich hinreichend an den dafür maßgeblichen Kriterien orientiert hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2008 - 8 D 22/07.AK -, Rn. 82 ff., juris) Dem wird entsprochen, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert im Planfeststellungsbeschluss (bzw. in der Genehmigung) oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt wird (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 49, juris mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 28.02.2013 - 7 VR 13.12 -, Rn. 15, juris).

    Dieser Aufgabe genügt sie nicht, wenn sie lediglich die vorgelegten Unterlagen überprüft, ohne sich eine - zu dokumentierende - eigene Meinung zu bilden (vgl. OVG Niedersachen, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 55, juris).

    Erforderlich ist die Dokumentation einer eigenständigen Entscheidung, die insbesondere erkennen lässt, aus welchem Grunde die Betroffenheit von Schutzgütern ausgeschlossen wird (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 57, juris).

  • VG Aachen, 28.09.2018 - 6 K 612/17

    Euskirchen-Dahlem: Schwarzstorch legt Windenergieanlage (endgültig) lahm

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, juris Rn. 35; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20. Juli 2018 - 10 S 2378/17 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 22 AS 16.2421 -, juris Rn. 33; OVG Nds., Urteil vom 9. November 2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 47.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris Rn. 29, und vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 -, juris Rn. 35; OVG Nds., Urteil vom 9. November 2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 46; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Juli 2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 67.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris Rn. 30, und vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, juris Rn. 29; OVG NRW, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 8 B 976/17 -, juris Rn. 4; OVG Nds., Urteil vom 9. November 2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 47; Saarl.

  • VG Sigmaringen, 14.11.2018 - 10 K 118/17

    Umweltverbandsklage; Beteiligungsrecht; Verschlechterungsverbot;

    Sie hat deshalb darauf hinzuwirken, dass der Vorhabenträger - unter Beachtung der erforderlichen Vorprüfungstiefe - hinreichend aussagefähige Unterlagen vorlegt (Landmann/Rohmer UmweltR/Sangenstedt UVPG § 3c Rn. 10) und hat eine eigenständige Vorprüfung durchzuführen; eine bloß nachvollziehende Überprüfung der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen genügt nicht (Liber, UPR 2018, 441 unter Verweis auf OVG Lüneburg, Urt. v. 09.11.2016, 13 LC 71/14; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.06.2017, 1 Bs 14/17).
  • VG Aachen, 12.07.2017 - 6 L 252/17

    Immissionsschutzrecht; Umweltverband; Windenergieanlage; Wald; Windfarm;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, juris Rn. 35; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 22 AS 16.2421 -, juris Rn. 33; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 9. November 2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 47.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris Rn. 29, und vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 -, juris Rn. 35; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 9. November 2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 46; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 67.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris Rn. 30, und vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, juris Rn. 29; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 9. November 2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 47; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5. April 2017  - 2 B 726/16 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686 u.a. -, juris Rn. 33, 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juli 2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 67.

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36.13 -, Rn. 30. m. w. Rspr.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 9.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 47).

    So wird der Dokumentationspflicht bereits entsprochen, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert in dem behördlichen Genehmigungsbescheid oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind und damit dem gesetzlichen Ziel der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung, dass ein Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, entsprochen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.2013 - 7 VR 13.12 -, Rn. 15; OVG Lüneburg, Urt. v. 9.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 49 f.; HessVGH, Beschl. v. 24.8.2016 - 9 B 974/16 -, Rn. 26; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 23.1.2017 - 8 L 689/16 -, Rn. 108 ff.).

    Wie bereits ausgeführt wird im vorliegenden Verfahren lediglich eine Plausibilitätskontrolle gefordert, bei der die von der Behörde für ihr Prüfungsergebnis gegebene Begründung zugrunde zu legen ist; dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Frage der Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2014 - 4 C 36.13 - Rn. 30; Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 31.10 -, Rn. 29; OVG Lüneburg, Urt. v. 9.11.2016 - 13 LC 71/14 -, Rn. 47; OVG Sachs.-Anhalt, Beschl. v. 21.3.2013 - 2 M 154/12 -, Rn. 44).

  • VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17

    Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse;

    Diese Aufgaben des Klägers können jedenfalls durch die geltend gemachten Defizite bei der Artenschutzprüfung und der Vorprüfung zur UVP berührt sein (vgl. zu letzterem: Nds. OVG, B. v. 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 42).

    Dieser Aufgabe genügt die Behörde nicht, wenn sie lediglich die vorgelegten Unterlagen überprüft, ohne sich eine eigene Meinung zu bilden (Nds. OVG, U. v. 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 55).

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts der Grundsatz gilt: "Im Zweifel pro UVP" (vgl. Nds. OVG, U. v. 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 47; krit. Dienes in Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl., § 3c UVPG Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 7 KS 87/18

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;

    Sie kann sich nicht darauf beschränken, ihr von Dritten vorgelegte Unterlagen lediglich zu prüfen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.11.2016 - 13 LC 71/14 -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 07.08.2019 - 6 A 159/17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 48/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

    Nach alledem entspricht auch die Dokumentation der Durchführung und des Ergebnisses der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung den Anforderungen des § 3c Satz 6 UVPG (vgl. hierzu Senatsurt. v. 9. November 2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 48 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 4 B 185/17

    Windkraftanlage; Repowering; Landschaftsschutzgebiet, ; Vorranggebiet

    Da sie dem Zweck dient, die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung zu ermöglichen, dass ein Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu werden braucht, reicht es aus, wenn die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen zumindest grob skizziert im Genehmigungsbescheid oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Urt. v. 9. November 2016 - 13 LC 71/14 -, juris Rn. 48 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2021 - 2 L 79/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Änderung einer

    Dabei kann der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 3c UVPG a.F. keine tiefer greifende Prüfung vorschreibt, nicht zu Lasten der UVP gehen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 9. November 2016 - 13 LC 71/14 - juris Rn. 47).
  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2017 - 12 ME 81/17

    Immissionsschutzrecht; UVP-Vorprüfung; Vorhaben; Vorhabensbegriff; Windenergie;

  • VG Hannover, 28.02.2019 - 12 B 6923/18

    Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen;

  • OVG Saarland, 05.04.2017 - 2 B 726/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Notwendigkeit

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 56/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

  • VG Oldenburg, 13.09.2017 - 5 A 654/15

    Ammoniak; Bioaerosole; biologische Vielfalt; Brandschutz; Brandschutzkonzept;

  • VG Hannover, 27.06.2018 - 12 B 10379/17

    Absoluter Verfahrensfehler; erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen;

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 12 LA 102/17

    Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach allgemeiner Vorprüfung des

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16

    Abbaurichtung; Abgase; Abwägungsdefizit; Abwägungsdisproportionalität;

  • VG Leipzig, 19.07.2017 - 1 K 1266/15

    Klagebefugnis eines Nachbarn gegen die Genehmigung einer Bio-Legehennenanlage

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